Mit diesem Crashkurs bekommst Du in nur 5,5 Stunden einen schnellen und zugleich fundierten Überblick über die Grundzüge des deutschen Verwaltungsrechts unter examens- und praxisrelevanten Gesichtspunkten. Außerdem bekommst Du 3 kursbegleitende Skripte (40 Seiten) mit weiteren Informationen zum Download im PDF-Format und Du kannst Dein erlerntes Wissen in 3 Abschlussquizzen unter Beweis stellen.
Lass uns keine Zeit verlieren und direkt loslegen ?
Wir besprechen gemeinsam alles, was Du zum Verwaltungsrecht wissen musst:
1. Teil - Behördliches Widerspruchsverfahren (Vorverfahren)
A. Widerspruchsverfahren, §68 VwGO
2. Teil - Verwaltungsgerichtliches Klageverfahren mit Exkurs zum behördlichen Verwaltungsverfahrensrecht
A. Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen
Verwaltungsrechtsweg, §40 VwGO (aufdrängende und abdrängende Sonderzuweisung, Generalklausel)
Zuständigkeit, §§45, 52 VwGO (sachliche und örtlich)
Statthaftigkeit, §§88, 86 IIIVwGO
Besonderes Feststellungsinteresse
Klagebefugnis, §42 VwGO (analog)
Widerspruchsverfahren, §68 VwGO
Klagegegner, §78 VwGO
Beteiligten-, Prozess-, Postulationsfähigkeit, §§ 61 ff. VwGO
Ordnungsgemäße Klageerhebung, §§81 ff. VwGO
Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
Exkurs:objektive Klagehäufung, §44 VwGO
Exkurs:Beiladung, §§65 ff. VwGO(notwendig und einfach)
B. Anfechtungsklagen, § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO
Zulässigkeit
Exkurs: Verwaltungsakt, §35 VwVfG
Exkurs: Grundzüge des behördlichen Verwaltungsverfahrensrechts (Bekanntgabe, Erledigung, Nichtigkeit, Heilung und Aufhebung von Verwaltungsakten, Nebenbestimmungen sowie Verwaltungsvorschriften)
Begründetheit
C. Verpflichtungsklage, § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO
D. Fortsetzungsfeststellungsklagen, § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO
E. Feststellungsklagen, § 43 Abs. 1 VwGO
F. Allgemeine Leistungsklagen
3. Teil - Verwaltungsgerichtliches Eilverfahren (vorläufiger Rechtsschutz)
A. Anträge auf Anordnung/Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, § 80 Abs. 5 VwGO
B. Anträge auf Anordnung/Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung mit Drittbezug, § 80a VwGO
C. Einstweilige Anordnungen, § 123 VwGO
Bitte beachte: der Kurs wurde speziell für angehende Juristinnen und Juristen zur Vorbereitung auf das 1. bzw. 2. Staatsexamen in Deutschland konzipiert, um einen schnellen ersten oder wiederholenden Überblick über das deutsche Verwaltungsrecht zu erhalten. Der Kurs erhebt weder einen Anspruch auf Vollständigkeit, noch kann er den Besuch einer universitären Vorlesung bzw. die ausführliche Lektüre eines Fachbuches ersetzen.